BGB
Besondere Geschäftsbedingungen (BGB) für Webhosting
1. Gegenstand des Vertrages
1.1. Ergänzend zu den Webhosting BGB gelten die AGB der runningsystem GmbH.
runningsystem stellt dem Kunden Speicherplatz auf einem ausschließlich für den Kunden reservierten Server zur Verfügung. Ist Vertragsgegenstand ein Virtual-Server, so erhält der Kunde von runningsystem Speicherplatz auf nicht für ihn ausschließlich bestimmter Server-Hardware. Die dem Kunden eingeräumten Serverfunktionen werden softwaregesteuert zur Verfügung stellt. Ein Anspruch des Kunden auf bestimmte Nutzungsanteile an der CPU- und Arbeitsspeicherleistung besteht nicht. Ist Vertragsgegenstand ein Dedicated Server, so stellt runningsystem dem Kunden Speicherplatz auf ausschließlich für den Kunden reservierter Server-Hardware zur Verfügung.
1.2. runningsystem ist verpflichtet, den Server mit einer Grundkonfiguration zu versehen und die Anbindung des Servers ans Netz zu ermöglichen.
1.3. Beauftragt der Kunde einen Managed Server (Virtual- oder Dedicated-Server), so wird von runnigsystem neben der Grundkonfiguration die gesamte Administration und das Management des Servers übernommen.
1.4. runningsystem ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht verpflichtet Datensicherungen vorzunehmen. Der Kunde wird in diesem Zusammenhang nochmals auf seine Pflicht zur Datensicherung gemäß § 7 Abs. 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen.
1.5. Beauftragt der Kunde das Paket „Webspace“, wird dieser inklusive der gesamten Administration zur Verfügung gestellt; der Kunde hat in dieser Vertragsvariante keine eigenen Administrationsrechte, auf den zur Verfügung gestellten Servern.
2. Laufzeit, Kündigung
2.1. Der Vertrag wird, falls nichts anderes vereinbart ist, mit einer Laufzeit von einem Monat geschlossen.
2.2. Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.
2.3. runningsystem ist bei Verträgen, die eine Laufzeit oder eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu zwölf Monaten haben, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag sich um eine bestimmte Zeit verlängert hat.
2.4. Ein auf unbestimmte Zeit laufendes Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
3. Preise und Zahlung
3.1. Abweichend von § 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für runningsystem Webhosting, ist bei Webhosting die nutzungsunabhängige Vergütung monatlich im Voraus zu zahlen. Die nutzungsabhängige Vergütung wird monatlich abgerechnet.
3.2. Wenn und soweit ein vom Kunden in Anspruch genommener Support nachweislich aufgrund einer mangelhaften Leistung von runningsystem erforderlich ist, erbringt runningsystem diese Leistung ohne zusätzliches Entgelt. Andernfalls ist der Kunde verpflichtet, runningsystem den zusätzlichen Support durch die in der jeweiligen Preisliste aufgeführten Stundensätze je angefangener Technikerstunde zu vergüten.
3.3. Wird bei einem Virtual Server das im Tarif enthaltene Datentransfervolumen in einem Monat überschritten, so ist runningsystem berechtigt, den Kunden auf den Virtual Server-Tarif umzustellen, bei dem ein entsprechendes Datenvolumen enthalten ist. runningsystem wird dem Kunden die Umstellung mitteilen. Der Kunde ist verpflichtet, ab diesem Zeitpunkt die für diesen Tarif in der gültigen Preisliste ausgewiesenen Entgelte zu zahlen. Vom Kunden für den alten Tarif im Voraus entrichtete Beträge werden hierauf angerechnet.
4. Pflichten des Kunden
4.1. Ein Server mit Administrations-Rechten erfordert fundierte Vorkenntnisse zur Administration von Serversystemen. Als Server-Administrator ist der Kunde allein verantwortlich für die Sicherheit des Servers vor ungewollten Zugriffen und Manipulationen durch Dritte über das Internet. runningsystem hat keine reguläre Möglichkeit, den Inhalt des Servers zu bestimmen, insbesondere keinen administrativen Zugang. Die Server-Angebote enthalten keine Sicherung durch externe Schutzsoftware. runningsystem empfiehlt den Kunden dringend, dass der Kunde selbst zuverlässige Schutzsoftware (z.B. eine Firewall oder Virenschutzprogramme) installiert und ständig aktualisiert. Nicht oder nicht ausreichend gesicherte “offene” Server sind eine Einladung zur missbräuchlichen Nutzung durch Hacker! Sollte runningsystem feststellen, dass der Server im erheblichen Maße missbräuchlich durch Dritte genutzt wird (z.B. im Zuge eines Hackerangriffes), ist runningsystem berechtigt, den Server ohne Vorankündigung vom Netz zu trennen. runningsystem wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
4.2. Der Betrieb offener Mail-Relays oder ähnlichen Systemen, über die z.B. SPAM-Mails verbreitet werden können, berechtigt runningsystem, den Server sofort vom Netz zu trennen. Der Kunde wird runningsystem unverzüglich informieren, sobald er Anhaltspunkte dafür hat, dass Dritte unbefugt seinen Server nutzen. Im Übrigen verbleibt es bei der Regelung der Haftung gemäß Ziffer 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4.3. Es obliegt allein dem Kunden, die auf dem Server installierte Betriebs- und Anwendungssoftware zu aktualisieren. Der Kunde muss sich daher selbstständig über die Verfügbarkeit von Updates und neuen Versionen informieren und entsprechende Aktualisierungen ebenso selbständig sowie auf eigene Kosten und Gefahr durchführen.
4.4. Der Kunde verpflichtet sich, urheberrechtlich geschützte Inhalte unberechtigt weder anzubieten noch zu verbreiten. Das Betreiben von so genannten P2P-Tauschbörsen, Download-Services oder Streaming-Diensten, über die eventuell urheberrechtlich geschützte Inhalte unberechtigt verbreitet werden können, ist nicht gestattet. Darüber hinaus ist es untersagt entsprechende Links, die auf P2P-Tauschbörsen, Download-Services, Streaming-Dienste oder deren Inhalte verweisen, zur Verfügung zu stellen. Bei Verstößen behält sich runningsystem das Recht vor, den Server ohne Vorankündigung vom Netz zu trennen und den Vertrag fristlos zu kündigen.
4.5. Der Kunde ist verpflichtet, seine Programme so zu konfigurieren, dass sie bei einem Neustart der Hardware oder des Betriebssystems automatisch neu gestartet werden.
4.6. Die Ziff. 4.1., 4.3. und 4.5. geltend nicht, soweit ein Managed Server oder ein Webhosting Gegenstand des Vertrages sind. In diesem Fall wird die notwendige Schutzsoftware, die Aktualisierung und die Konfiguration durch runningsystem zur Verfügung gestellt.

